§ 8 Nutzungsrechte
8.1 Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, räumt obundo dem Kunden ein einfaches, mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die vertragsgegenständliche Software im Quell-/Objektcode definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (Bsp.: Webdesign, Texte, Bilder, Logo) zu nutzen.
Erbringt obundo Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.
Dieses Recht erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Leistungen von obundo.
8.2 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, obundo über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. obundo geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.
8.3 Der Kunde ist berechtigt, die von obundo erstellte Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Eine derartige Weiterentwicklung darf ausschließlich für den eigenen Zweck des Kunden erfolgen. Das Nutzungsrecht wird dahingehend beschränkt, dass der Kunde nicht berechtigt ist Weiterentwicklungen vorzunehmen, welche der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen.
8.4 obundo nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, welche nur in dem Umfang an den Kunden übertragen werden können, wie sie obundo zustehen. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die obundo keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. obundo wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.
8.5 obundo kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenz-gebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.
8.6 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird obundo vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde obundo zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.
8.7 Der Kunde ist verpflichtet, obundo über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder obundo dabei zu unterstützen.
Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von obundo, z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er obundo unverzüglich darüber informieren.