ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen zwischen der obundo GmbH & Co. KG (im Folgendem obundo) und dem Kunden, der Unternehmer ist (im Folgenden Kunde) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Als Unternehmer im Sinne dieser Bedingungen gelten auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

1.2 Entgegenstehenden oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern obundo diesen Bedingungen des Kunden nicht zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und obundo kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.

2.2 Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung oder die Rechnungslegung durch obundo ersetzen die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung von obundo erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

2.3 Angebote von obundo in Prospekten, Anzeigen usw. auch über elektronische Medien sind – auch bezüglich der Leistungs-, Preis-, Maß- und Gewichtsangaben – freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.

2.4 Mündliche und schriftliche Beratungen und Empfehlungen durch obundo und ihre Mitarbeiter sowie Angaben über die Eignung und Anwendungsmöglichkeiten der von obundo angebotenen und gelieferten Produkte und Leistun-gen sowie zu erbringenden Werk-, Dienst- und Arbeitsleistungen erfolgen nach bestem Wissen. Sie sind unverbindlich und begründen weder ein vertragliches Rechtsverhältnis noch eine Nebenpflicht aus dem Vertrag. Es besteht insbesondere keine Befreiung des Kunden von seiner Pflicht, sich selbst durch eine Prüfung von der Eignung der Produkte und Leistungen für die Erfüllung seiner Ziele zu überzeugen.

§ 3 Leistungsumfang

3.1 obundo bietet folgende Leistungen an:

  • Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Unternehmens-Websites
  • Erstellung, Planung, Anpassung und Pflege von Online Shops
  • Software-Entwicklung für Online-Applikationen
  • Individuelle Beratung im Bereich Digitaler Vertrieb von Produkten und Dienstleistungen
  • Sonstige Grafikdienstleistungen, wie beispielsweise die Konzeption und Erstellung von Unternehmenslogos sowie von Geschäftsausstattung
  • Vermarktung von Websites und Online Shops (Search Engine Marketing)

3.2 obundo erbringt ihre Dienstleistungen nach den Wünschen und Angaben des Kunden. Installation, Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von obundo, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Änderungs- und Erweiterungswünsche muss obundo nur berücksichtigen, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen.

3.3 Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von obundo zum Zweck der Anpassung an die Belange des Kunden kann obundo dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, soweit obundo schriftlich darauf hingewiesen hat.

3.4 obundo ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

3.5 obundo ist zum Einsatz von betriebsfremden Erfüllungsgehilfen berechtigt.

3.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit dem Betreiben einer Website sowie einer Unternehmensseite in Sozialen Netzwerken rechtliche Pflichten einhergehen, deren Nichtbeachtung zivil- und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen können. Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • die Impressums-Pflicht (Anbieterkennzeichnung) nach § 5 TMG;
  • Informationspflichten nach § 312c BGB (Fernabsatzverträge);
  • Informationspflichten nach § 312e BGB (Elektronischer Geschäftsverkehr);
  • Prüfpflichten bei Linksetzung;
  • Prüfpflichten für die Inhalte von Forumsdiskussionen, Blogs und Chaträumen;
  • Pflicht zur Beachtung medienrechtlicher Vorschriften;
  • Pflicht zur Wahrung der Urheber- und Markenrechte Dritter (siehe dazu auch Nutzungsrechte).

Für die Einhaltung dieser Pflichten ist alleine der Kunde verantwortlich. Sollte obundo ein Schaden erwachsen, weil der Kunde die vorstehenden Pflichten verletzt, so ist obundo berechtigt, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 4 Preise und Zahlung

4.1 Die Berechnung der Vergütung von obundo erfolgt nach dem gültigen Preisverzeichnis in Form von Festpreisen, wenn keine andere Berechnungsart, wie beispielsweise nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart ist.

4.2 Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer nicht mit ein. Versandkosten, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen sind im Preis nicht inbegriffen, soweit keine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge

a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form,
b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter,
c) von Aufwand für Lizenzmanagement,
d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen,
e) nachträglicher Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden, insbesondere Änderungen nach Abnahme oder Teilabnahme von Pflichten-/Lastenheft, Konzept oder Fertigstellung sowie
f) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.

4.3 Zahlungen sind 7 Tage ab Rechnungsdatum per Banküberweisung oder Lastschrift fällig, soweit nicht explizit etwas Abweichendes vereinbart wird. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung im Verzug, so muss er mit Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz gem § 288 BGB rechnen. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung an. Ein weiterer Verzugsschaden von obundo bleibt davon unbenommen.

4.4 Der Kunde muss damit rechnen, dass obundo Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann obundo Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.

4.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.

4.6 obundo ist berechtigt, für Webdesign-, Programmier- sowie Grafikleistungen eine Vorauszahlung in Höhe von der Hälfte des Gesamtauftragswerts zu verlangen.

§ 5 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

5.1 Ein vom Kunde gewünschter exakter Liefertermin ist stets durch obundo schriftlich zu bestätigen. Die Einhaltung von fixen Terminen und Fristen durch obundo setzt die Klärung aller Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden sowie den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden beizubringender Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Vorleistungspflichten durch den Kunden voraus.

Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

5.2 Ist für die Leistung von obundo die Mitwirkung des Kunden erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.

5.3 Bei Verzögerungen infolge von

a) Veränderungen der Anforderungen des Kunden,
b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware- oder Softwaredefizite), soweit sie obundo nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,
c) Problemen mit Produkten Dritter (z.B. Software anderer EDV-Hersteller),

verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

5.4 Soweit obundo ihre vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für obundo unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für obundo keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

5.5 Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

§ 6 Abnahme

6.1 Der Kunde hat das Produkt bzw. die Leistung von obundo unverzüglich nach Übergabe durch obundo, soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen.

6.2 Zeigt sich bei der Untersuchung durch den Kunden des durch obundo übergebenen Produkts/der durch obundo übergebenden Leistung ein Mangel, so hat der Kunde obundo unverzüglich Anzeige zu machen.

Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt das Produkt/gilt die Leistung als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, welcher bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen. Andernfalls gilt das Produkt/die Leistung als genehmigt.

6.3 Die Leistungen von obundo gelten als abgenommen, wenn obundo die Abnahmebereitschaft unter Hinweis auf die Bedeutung des Unterbleibens der Abnahmeerklärung mitgeteilt hat und der Kunde

a) daraufhin nicht innerhalb eines Zeitraumes, der es ihm bei der geforderten sorgfältigen Prüfung erlaubt, wesentliche Fehler zu erkennen, spätestens jedoch nach 20 Werktagen, die Abnahme erklärt oder unter Angabe von nach Kräften zu detaillierenden Mängeln verweigert,
b) im Falle einer Website diese oder Teile davon ohne weitere Prüfung für Dritte zugänglich ins Netz stellt oder obundo damit beauftragt, soweit die Nichtabnahme nicht auf einem erheblichen Mangel der von obundo erbrachten Leistungen beruht.

6.4 Wird die Abnahmebereitschaft nicht mitgeteilt, so gilt anstelle des Zeitpunktes der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1 Der Kunde wird den zur Erbringung der Dienstleistung notwendigen oder in die Produkte einzubindenden Inhalt, vor allem einzupflegende Daten/Dateien für die Websites zeitgerecht und in digitaler Form zur Verfügung stellen. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Tabellen, sonstige Grafiken sowie – soweit erforderlich – sonstige Rechte und Lizenzen.

7.2 Soweit obundo dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlässt, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit obundo keine Korrekturaufforderung erhält.

7.3 Der Kunde ist für ausreichende Ressourcen und Informationen im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht verantwortlich. Er wird für die Verfügbarkeit der erforderlichen Anzahl kompetenter Mitarbeiter aus fachlicher und EDV-technischer Sicht und für ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sorgen.

7.4 Wenn obundo dies für erforderlich hält, stellt der Kunde eine Testumgebung (Hardware mit aktuellem Softwarestand, insbesondere das den späteren Einsatzbedingungen entsprechende Betriebssystem und die entsprechende Serversoftware) zur Verfügung.

7.5 Sowie Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen von obundo wie z.B. einer Website auftreten, wird der Kunde obundo unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt und Fehlerspezifikation sowie Name und Telekommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters davon unterrichten.

Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und -schnittstellen verantwortlich.

7.6 Der Kunde ist verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen. Da die Neuinstallation von Software, aber auch die Veränderung der installierten Software das Risiko eines Datenverlustes mit sich bringt, ist der Kunde verpflichtet, vor Neuinstallation oder Veränderung der installierten Software durch eine umfassende Datensicherung, Vorsorge gegen Datenverlust zu treffen.

§ 8 Nutzungsrechte

8.1 Soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist, räumt obundo dem Kunden ein einfaches, mit Ausnahme der Verwenderin ausschließliches und nicht übertragbares, örtlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränktes, zeitlich unbegrenztes Recht ein, die vertragsgegenständliche Software im Quell-/Objektcode definierten Umfang oder die sonstigen urheberrechtsgeschützten Produkte (Bsp.: Webdesign, Texte, Bilder, Logo) zu nutzen.

Erbringt obundo Leistungen zur Gestaltung der Internet-Präsenz des Kunden, so ist der Nutzungszweck der Website und/oder von deren Bestandteilen auf eine Verwendung im Internet beschränkt.

Dieses Recht erwirbt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Leistungen von obundo.

8.2 Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, obundo über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen. obundo geht bei der Verwendung von Vorlagen des Kunden davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Kunde über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt.

8.3 Der Kunde ist berechtigt, die von obundo erstellte Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Eine derartige Weiterentwicklung darf ausschließlich für den eigenen Zweck des Kunden erfolgen. Das Nutzungsrecht wird dahingehend beschränkt, dass der Kunde nicht berechtigt ist Weiterentwicklungen vorzunehmen, welche der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen.

8.4 obundo nimmt für die Website auch Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch, welche nur in dem Umfang an den Kunden übertragen werden können, wie sie obundo zustehen. Die eingeschränkte Übertragung kann u.a. dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die obundo keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. obundo wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

8.5 obundo kann dem Kunden die Kosten für fremdes Lizenzmaterial durch das Vorlegen der Abrechnung des Lizenz-gebers mit einem Service-Aufschlag von 15% in Rechnung stellen. Ein darüber hinaus gehender Ausweis mit Rechten Dritter belasteter Bestandteile der Website erfolgt nicht.

8.6 Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang mit und im Rahmen der Website nutzen. Wird obundo vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend verwandt wurde, so ist der Kunde obundo zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

8.7 Der Kunde ist verpflichtet, obundo über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder obundo dabei zu unterstützen.

Werden dem Kunden Verletzungen von Nutzungsrechten durch die Leistungen von obundo, z.B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er obundo unverzüglich darüber informieren.

§ 9 Urheberrechtsvermerke und Referenznachweise

9.1 Der Kunde wird alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die im Programmcode angebrachten Hinweise auf den Urheber.

9.2 obundo darf den Kunden in allen Veröffentlichungen von obundo und in anderer Form und Weise als Referenzkunden nennen, insbesondere die Website des Kunden in eine Referenzliste zu Werbezwecken aufnehmen und entsprechende Links setzen.

9.3 Der Kunde räumt obundo das Recht ein, das Logo von obundo sowie eine Verlinkung zu obundo im Impressum der von obundo erstellten Website zu integrieren.

9.4 obundo behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden.

§ 10 Gewährleistung

10.1 Mangelhafte Lieferungen oder Leistungen werden von obundo bei berechtigten Beanstandungen durch den Kunden innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten, die mit dem Datum der Lieferung oder Abnahme beginnt, nach entsprechender Mitteilung des Kunden durch obundo nach eigener Wahl ausgebessert (Nachbesserung) oder ausgetauscht (Neulieferung). obundo behebt die Mängel kostenfrei oder stellt dem Kunden kostenlos einen korrigierten Release-Stand (geänderte Version, die den gerügten Mangel nicht mehr enthält) zur Verfügung. Darüber hinaus gehende Aufwendungen werden nach Aufwand abgerechnet.

Die in Satz 1 genannten zeitlichen Beschränkungen finden keine Anwendung, wenn

a) gesetzlich zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind,
b) obundo Arglist vorwerfbar ist.

10.2 Der Kunde wird die Fehlerbehebungsmaßnahmen unverzüglich umsetzen (z. B. neue Release-Stände installieren) und dabei die Unterrichtungspflichten beachten.

Unter ungünstigen Umständen können mehrfache Nachbesserungen erforderlich sein. Als Mängel gelten Abweichungen der erstellten Produkte/Leistungen von der vereinbarten Gestaltung und Funktionsweise, soweit diese Abweichungen die Eignung zur vereinbarten Verwendung beeinträchtigen.

10.3 Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Mangel nur unerheblich ist, sich also insbesondere nicht erheblich auf die vereinbarte Verwendung auswirkt.

10.4 Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer vom Kunden gesetzten Frist zur Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde das Rückgängigmachen des Vertrags (Rücktritt) oder das Herabsetzen des Kaufpreises (Minderung) verlangen.

10.5 Offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, muss der Kunde obundo binnen 10 Werktagen nach der Ablieferung mittels eines eingeschriebenen Briefs rügen. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen bei obundo innerhalb von 10 Werktagen nach dem Erkennen gerügt werden. Anderenfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. Die Mängel, insbesondere die aufgetretenen Fehlermeldungen sind nach Kräften detailliert wiederzugeben (z.B. durch Fehlerprotokolle).

10.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde das betroffene Produkt/die betroffene Leistung in ihren wesentlichen Bestandteilen selbst oder durch Dritte verändert und die (technische) Störung ohne diese Veränderungen nicht eingetreten wäre.

10.7 Die Gewährleistungshaftung von obundo ist allgemein auf den Auftragswert, bei Schadensersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der von obundo abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.

Vorstehende Beschränkung gilt nicht, soweit obundo Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

10.8 Die Übernahme einer Garantie durch obundo über die genannte Gewährleistung hinaus bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Erklärung.

§ 11 Haftung

11.1 Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ins-besondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.

11.2 Insbesondere besteht keine Leistungspflicht seitens obundo für Folgeaufwendungen nach erfolgter Fehlerbeseiti-gung im Bereich der Daten des Kunden, wie z.B. die Wiederherstellung kundenspezifischer Daten.

11.3 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen haftet obundo. Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von obundo. Für leichte Fahrlässigkeit haften obundo und deren Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.4 Die Haftung für Datenverlust ist durch den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt. Dieser bemisst sich nach dem Schaden, der bei der Vornahme zumutbarer Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Anfertigung von Sicherungskopien) eingetreten wäre.

11.5 Soweit die Haftung der obundo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11.6 Allgemein verjähren Schadensersatzansprüche des Kunden nach einem Jahr, es sei denn, obundo verletzt ihre Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig (§ 11 (3)).

11.7 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Datenschutz und Geheimhaltung

12.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch obundo auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

12.2 Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch obundo selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von obundo an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.

12.3 Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesda-tenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

12.4 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. obundo ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet, soweit keine gesetzliche Archivierungsverpflichtung besteht. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

12.5 Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

12.6 obundo weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

§ 13 Änderung der Geschäftsbedingungen

13.1 obundo kann diese Vertragsbedingungen anpassen, um rechtliche Anforderungen umzusetzen oder erforderliche Leistungsänderungen zu berücksichtigen. Die jeweils aktuellen Geschäftsbedingungen sind unter https://www.obundo.de/agb permanent zum Download bzw. zur Ansicht bereitgestellt.

13.2 Soweit zwischen obundo und dem Kunden bereits ein Vertragsverhältnis begründet wurde, gelten die geänderten Geschäftsbedingungen hierfür nur dann, wenn die Änderung dem Kunden von obundo mitgeteilt wurde, er der Geltung der geänderten Geschäftsbedingungen nicht binnen sechs Wochen schriftlich oder in Textform gegen über obundo widersprochen hat und er mit der Mitteilung auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruchs hingewiesen wurde.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Gesellschaftsvertrags im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame, nichtige oder anfechtbare Bestimmung ist so umzudeuten oder durch Änderung des Gesellschaftsvertrags zu ändern bzw. zu ergänzen, dass der damit verfolgte Zweck im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen soweit wie möglich erreicht wird. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin), gilt das der Bestimmung am nächsten kommende zulässige Maß als vereinbart. Dasselbe gilt bei Vorhandensein von Lücken.

14.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

14.3 Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Gerichtsstand ist Stuttgart, soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen Vertragspartner ist.

14.5 Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

Stand: 02-2016